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Zur Zeit steht leider kein freier Garten zur Verfügung!
 

Die kleingärtnerische Nutzung!

Wer sich für einen Schrebergarten entscheidet muss sich im klaren darüber sein, dass dieser einen regelmäßigen Arbeitseinsatz erforderlich macht und die Nutzung nicht nur aus „Grillen und Chillen“ besteht.

Zum Beispiel sind das Unkraut jäten, der Gemüse- und Obstanbau, die Pflege der Bäume und Stauden, das Bewässern bei Trockenheit und vieles mehr ständig wiederkehrende Tätigkeiten.
Als Faustregel gilt, dass du pro Tag mindestens 1 Stunde Arbeit in deinem Garten einplanen musst.

Selbstverständlich hat ein Schrebergarten auch einen sehr hohen Erholungswert. Und für Menschen die Freude an der Natur haben ist er eine große Bereicherung.

Als gemeinnütziger Verein müssen wir uns an das Bundeskleingartengesetz halten und wir erwarten von unseren Unterpächtern die entsprechende kleingärtnerische Nutzung.

Gartenordnung & Satzung

Laubenversicherung

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